// Rechtliches
AGB
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätowier- und Beratungsleistungen von Anker & Dolch Tattoo, Hafenweg 14, 48155 Münster.
2. Mindestalter & Eignung
Wir tätowieren ausschließlich Personen ab 18 Jahren mit gültigem amtlichen Lichtbildausweis. Keine Ausnahmen, auch nicht mit Einwilligung der Eltern. Keine Tätowierungen unter Alkohol-/Drogeneinfluss, bei bestimmten Erkrankungen oder während der Schwangerschaft. Vor jeder Tätowierung erfolgt eine Aufklärung und schriftliche Einwilligung.
3. Terminvereinbarung & Anzahlung
Termine werden per Anfrage, telefonisch, per DM oder vor Ort vereinbart. Zur verbindlichen Reservierung kann eine Anzahlung verlangt werden, die mit dem Endpreis verrechnet wird. Bei Walk-ins (Fr & Sa) gilt: first come, first served.
4. Stornierung & Verspätung
Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Anzahlung einbehalten werden. Bei Verspätung von mehr als 20 Minuten kann der Termin verfallen.
5. Preise
Flash-Motive starten bei 90 €. Custom-Arbeiten werden nach Tagessatz abgerechnet. Den verbindlichen Preis bzw. Kostenrahmen nennen wir vor Beginn der Arbeit.
6. Kein Widerrufsrecht
Tätowierungen sind individuell nach Kundenwunsch angefertigte, auf die Person zugeschnittene Leistungen. Ein Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
7. Pflege & Gewährleistung
Du erhältst eine Aftercare-Anleitung. Das Heilergebnis hängt maßgeblich von der Einhaltung dieser Pflegehinweise ab. Kostenfreie Nachstechtermine bieten wir nach unserem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist an, sofern die Pflegehinweise befolgt wurden.
8. Hygiene
Wir arbeiten ausschließlich mit sterilen Einwegmaterialien und nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§ 36 IfSG). Es werden nur EU-konforme (REACH-zugelassene) Farben verwendet.
9. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Münster. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.